
Schweizer Kunden sparen beim Küchenkauf in Jestetten: Schweizer MwSt.-Abrechnung, organisierte Verzollung und volle Herstellergarantie – auch in der Schweiz.
Für Schweizer Kundinnen und Kunden, die eine hochwertige Küche planen, lohnt sich oft ein Blick über die Grenze. In Jestetten, nur wenige Autominuten von Schaffhausen, Zürich und Winterthur entfernt, hat sich di Vinci Kitchen auf genau diese Zielgruppe spezialisiert: Premiumküchen aus deutscher Handwerkskunst und italienischem Design, kombiniert mit einem Service, der speziell auf die Bedürfnisse von Schweizer Käufern zugeschnitten ist. Drei Themen tauchen dabei immer wieder auf: die Mehrwertsteuer, die Zollformalitäten und die Frage, ob die Garantie auch im eigenen Land etwas wert ist. Dieser Beitrag ordnet alle drei Punkte mit konkreten Zahlen und Abläufen ein.
Grundsätzlich gibt es beim grenzüberschreitenden Einkauf zwei unabhängige Hebel, die sich addieren. Der erste ist die Differenz zwischen der deutschen Umsatzsteuer von 19% und der Schweizer Mehrwertsteuer von 8,1%. Wer als Privatperson mit Wohnsitz in der Schweiz in Deutschland einkauft und die Ware ausführt, kann sich die deutsche Mehrwertsteuer grundsätzlich zurückerstatten lassen – dafür existiert ein eigenes Verfahren, die sogenannte Ausfuhr- und Abnehmerbescheinigung, umgangssprachlich Ausfuhrschein genannt.
Der zweite Hebel ist, dass bei der Einfuhr in die Schweiz ohnehin die Schweizer Mehrwertsteuer fällig wird, sobald der Warenwert die Freigrenze übersteigt. Bei einer kompletten Küche ist das praktisch immer der Fall. In der Summe bedeutet das: Wer privat organisiert, zahlt zunächst die deutsche USt., bekommt sie über den Ausfuhrschein zurück, und zahlt stattdessen die niedrigere Schweizer Steuer bei der Einfuhr. Bei di Vinci Kitchen entfällt dieser Umweg, weil direkt mit der Schweizer Mehrwertsteuer abgerechnet wird – das Ergebnis ist preislich gleichwertig, aber ohne den Verwaltungsaufwand.
Wer eine Küche privat über die Grenze bringen und die deutsche Mehrwertsteuer zurückfordern wollte, müsste mit dem offiziellen Formular „Ausfuhr- und Abnehmerbescheinigung für Umsatzsteuerzwecke bei Ausfuhren im nichtkommerziellen Reiseverkehr“ arbeiten. Das Formular hat drei Teile: Im ersten Teil trägt der Verkäufer die Warenangaben ein, im zweiten bestätigt der deutsche Zoll am Grenzübergang die Ausfuhr per Stempel, im dritten wird bei manchen Drittländern auch die Einfuhr im Bestimmungsland bestätigt – das ist im deutsch-schweizerischen Grenzverkehr aber nicht notwendig.
In der Praxis bedeutet das für Privatpersonen: Termin beim Verkäufer, Formular ausfüllen, am Wochenende oder bei hohem Verkehr unter Umständen 30 Minuten oder mehr am Zollschalter warten, anschliessend das abgestempelte Formular wieder beim Händler einreichen, um die Erstattung zu erhalten. Bei einer sperrigen Lieferung wie einer kompletten Küche, die ohnehin per Spedition transportiert wird, ist dieser Weg unpraktisch bis unmöglich – man kann schliesslich nicht mit einer ganzen Küche im Auto am Schalter vorfahren.
Genau deshalb übernimmt das di Vinci Kitchen Team die komplette Abwicklung: Lieferung, Montage und die Organisation der Verzollung sind Teil des Kaufpreises. Kundinnen und Kunden müssen weder ein Ausfuhrformular ausfüllen noch persönlich am Zoll erscheinen.
Seit dem 1. Januar 2024 sind die Einfuhrzölle für Industrieprodukte – und damit auch für Möbel und Küchenausstattung – in die Schweiz vollständig abgeschafft. Was bleibt, ist die Einfuhrsteuer in Form der Schweizer Mehrwertsteuer von 8,1%, die auf den Gesamtwert der Ware inklusive Transport- und Verpackungskosten bis zur Grenze erhoben wird. Eine Erhebungsgrenze gibt es zwar – liegt die berechnete Steuer unter 5 Franken, wird sie nicht erhoben –, bei einer kompletten Küche im mittleren bis oberen Preissegment wird diese Bagatellgrenze aber nie erreicht.
Für die korrekte Zollanmeldung braucht es eine Handelsrechnung mit Warenbezeichnung, Wert und den vereinbarten Lieferbedingungen. Diese Unterlagen bereitet das di Vinci Kitchen Team vor, sodass die Lieferung beim Grenzübertritt ohne zusätzliche Wartezeit für die Kundschaft abgewickelt werden kann.
Ein häufiges Bedenken beim Auslandskauf: Gilt die Herstellergarantie auch ausserhalb Deutschlands? Bei di Vinci Kitchen besitzen sämtliche gekauften Elektrogeräte sowie Arbeitsplatten – ob Stein, Schichtstoff, Neolith, Dekton oder Edelstahl – eine Herstellergarantie, die auch in der Schweiz gültig ist. Wie diese Garantie im Detail funktioniert und worauf bei der Markenwahl zu achten ist, behandelt der vertiefende Beitrag zur Geräte-Garantie in der Schweiz.
Der Ablauf bei di Vinci Kitchen ist bewusst auf kurze Wege ausgelegt: persönliche Beratung – bei Wunsch auf Schweizerdeutsch –, ein Showroom-Termin in Jestetten mit 4K-3D-Visualisierung der geplanten Küche, und anschliessend die vollständige Organisation von Lieferung, Montage und Zollabwicklung durch das Studio. Wie dieser Prozess von der Bestellung bis zur fertigen Montage im Detail abläuft, zeigt der Beitrag Lieferung und Montage Schritt für Schritt.
Mehr zu den spezifischen Konditionen für Schweizer Kundinnen und Kunden – von der Mehrwertsteuer-Abrechnung bis zur Garantie – finden Sie auch auf der Seite für Schweizer Kunden.
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